Hinweisgebersystem
Mit dem Hinweisgeber- oder auch Whistleblowing-system können Personen Bedenken über Fehlverhalten oder Verstöße melden, die durch oder im Zusammenhang mit einem unserer Unternehmen,
dem Wohlergehen von Mitarbeitern:innen, Kund:innen und oder dritten Personen stehen.
Die Hinweisgebenden Personen sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken, daher ist uns der Schutz dieser Personen ein besonderes anliegen. Meldungen können daher vollständig Anonym über die hier bereitgestellten Formulare eingereicht werden. Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt und jeder Meldung wird nachgegangen. Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden, die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten!
Die Einrichtung eines internen Meldekanals gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen. Diese sind zur Einrichtung eines internen Meldekanals (z. B. eines Hinweisgebersystems) verpflichtet.
Bitte nutzen Sie das entsprechende Hinweisgebersystem des aus Ihrer Sicht betreffenden Unternehmens.
Weitere Informationen zu den Unternehmen finden Sie im Impressum.
Raiffeisen Immobilien Vermittlung Ges.m.b.H
Regionale Zuständigkeit: Wien, Niederösterreich
Raiffeisen Immobilien Vermittlung Ges.m.b.H
Regionale Zuständigkeit: Burgenland
Raiffeisen Immobilien Salzburg eGen
Regionale Zuständigkeit: Salzburg
Real Treuhand Immobilien Vertriebs GmbH
Regionale Zuständigkeit: Oberösterreich
Raiffeisen Immobilien Steiermark GmbH
Regionale Zuständigkeit: Steiermark
Raiffeisen Immobilien GmbH
Regionale Zuständigkeit: Vorarlberg
Inhaber der Website ist Raiffeisen Immobilien (eine Arbeitsgemeinschaft der im Impressum angeführten Gesellschaften). Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit per E-Mail, postalisch oder per Telefon an das jeweilige zuständige Unternehmen.