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Baulandprojekt Vorchdorf/Fischböckau 126/22 + 126/23

4655 Vorchdorf

Die zum Verkauf gelangenden Grundstücke befinden sich in der Gemeinde Vorchdorf in der Siedlung Fischböckau.


Die Umwidmung der Flächen erfolgte zur Schaffung von Wohnraum und zum Zweck der Errichtung eines Wohnhauses zur Begründung eines Hauptwohnsitzes.


Die neu gewidmeten 25 Grundstücke haben eine Grundstücksgröße zwischen 712 m² und 1.388 m² und verfügen über die Flächenwidmung Wohngebiet, teilw. zusätzliches Grünland Trenngrün.


Die Grundstücke 126/22 (Wohngebiet, 804m²) u. 126/23 (Grünland, 25m²) haben eine Grundfläche von Gesamt 829 m².

Der Kaufpreis beträgt € 126.000,00


Es besteht eine Bauverpflichtung, d.h. innerhalb einer Frist von 5 Jahren ab Kaufvertragsunterfertigung verpflichtet sich der Käufer mit dem Rohbau des Wohnhauses samt Überdachung zu beginnen und diesen binnen einer weiteren Frist von 5 Jahren fertig zu stellen.


Bei Interesse laden wir Sie sehr gerne zu einem persönlichen Beratertermin ein!

Ihr Betreuer

Austattung und Eigenschaften

Eigenschaften

Objektkategorie
Baugrundstück
Nutzung
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf

Flächen

Grundfläche
829,00 m²

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Kurz-Exposé

Kosten und finanzielle Informationen

Basiskosten
Kaufpreis 126.000,00 €
Gesamtkosten
Gesamtkaufpreis 126.000,00 €
Kaufprovision 3% zzgl. 20% USt.
Nebenkosten
Grunderwerbsteuer 3,5%
Grundbucheintragung 1,1%

Vertragserrichtungskosten:

1,5% + 20% USt. und Barauslagen und

€ 360,00 brutto für Treuhandschaft gegenüber kreditgebendem Institut


Vermessungskosten:

Die Vermessungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten.


Mindestanschlussgebühren lt. Gemeinde Vorchdorf (Gebührenordnung 2024 im Anhang):

Die Höhe der Mindestanschlussgebühren für Wasserleitungsanschluss- und Kanalanschlussgebühr lt. Gemeinde Vorchdorf, finden Sie in der beiliegenden Gebührenordnung 2024.


Diese Sätze werden jährlich durch die Gemeinde neu angepasst.


Die Anschlussgebühren für Ortswasser und Kanal werden mit dem tatsächlichen Anschluss an das Leitungssystem von der Marktgemeinde Vorchdorf verrechnet.


Verkehrsflächenbeitrag:

Der Verkehrsflächenbeitrag wird ab Rechtskraft der Baubewilligung durch die Behörde vorgeschrieben und kann vom Land OÖ jährlich angepasst werden.

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